Zuständigkeitsfinder
Wohngeld beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen, können Sie Wohngeld beantragen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) erhalten.
Verfahrensablauf
Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Sie erhalten dann von dort einen Bescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Wohngeldbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, der kreisangehörigen Gemeinden.
Zuständige Stelle
Zuständige Stellen für die Bewilligung und Rückforderung von Wohngeld sind jeweils im übertragenen Wirkungskreis
- die Landkreise und kreisfreien Städte,
- die kreisangehörigen Gemeinden Gotha, Ilmenau, Rudolstadt und Saalfeld.
Voraussetzungen
Die Bewilligung von Wohngeld hängt von mehreren Voraussetzungen ab, unter anderem von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen, von der Höhe des Gesamteinkommens sowie von der Höhe der Miete beziehungsweise der Belastung.
Zudem dürfen Sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten oder wenn Sie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bekommen oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformulare (Diese sind erhältlich bei den Wohngeldbehörden vor Ort oder über den Formularservice Thüringen zu finden.)
- Weitere Nachweise und Unterlagen (Näheres entnehmen Sie bitte den Antragsformularen oder den Ausführungen Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde.) Sie müssen insbesondere Nachweise zum Einkommen sowie zur Miete oder Belastung einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sofern Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie Wohngeld ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Wenn Sie beabsichtigen, gegen den Bescheid der Wohngeldbehörde Widerspruch einzulegen, so müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides tun. Gleiches gilt, falls Sie gegen den Widerspruchsbescheid klagen wollen.Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Nachdem Sie einen Antrag auf Wohngeld gestellt haben, erhalten Sie einen Bescheid Ihrer Wohngeldbehörde. Sehen Sie sich durch diesen Bescheid in Ihren Rechten verletzt, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
Anträge / Formulare
Die erforderlichen Formulare finden Sie auf dem Formularservice Thüringen unter der Rubrik Wohngeld in untenstehendem Link.
Alternativ können Sie die Formulare auch bei Ihrer Wohngeldbehörde erhalten.
Das Onlineverfahren ist derzeit noch nicht möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des für Wohngeld zuständigen Bundesministeriums.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Wohngeldbehörde
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-611Telefon
036691 70-612Telefon
036691 70-615Telefon
036691 70-641Fax
036691 70-750Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Anzahl: 1
Gebühren: nein