Wohngeld beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen, können Sie Wohngeld beantragen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) erhalten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Wohngeldbehörde

Adresse
Schulgasse 15
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-611
Telefon
036691 70-612
Telefon
036691 70-615
Telefon
036691 70-641
Fax
036691 70-750
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Wohngeldantrag für Bewohner in Heimen - (Thüringen)
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld - (Thüringen)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld)
Angaben über Untervermietung
Mitteilung über Veränderungen zum Wohngeldantrag auf Mietzuschuss / auf Lastenzuschuss - (Thüringen)
Angaben zur Wohngeld-Lastenberechnung
Antrag auf Stundung einer nichtverrechenbaren Überzahlung (Wohngeldrückforderung)
Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag – Vermögensverhältnisse
Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag – Gemeinsames Sorgerecht
Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag – Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss