Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Zum Beispiel wirken sich viele Arbeiten auf den öffentlichen Verkehrsraum aus wie Straßenbaumaßnahmen oder die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts sowie das Lagern von Baumaterial.

Für die Ausführung solcher Arbeiten werden Festlegungen getroffen, zum Beispiel

wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,

ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, 

wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.

Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.

Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvollsperrung oder Fahrbahnteilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten auf Radwege oder Gehwege auswirken.

Vor der Erteilung der Anordnung werden oft auch Kommune, Polizei und Straßenbaulastträger angehört.

 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253

Formulare

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Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-520
Telefon
036691 70-521
Bemerkung: Sekretariat
Telefon
036691 70-522
Telefon
036691 70-523
Fax
036691 70-746