Zuständigkeitsfinder
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, für die die Straße über den verkehrlichen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll, ist eine Erlaubnis einzuholen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Straßenverkehrsbehörden
- der Landkreise und kreisfreien Städte,
- der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen,
- der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Beim Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine Erlaubnis einzuholen, sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Straßenverkehrsbehörden betrifft.
Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung einzureichen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist erforderlich.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Stadtverwaltung Bürgel
Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
07616 Bürgel
Formulare
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
Weitere Stellen
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
99423 Weimar
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Straßenverkehrsbehörde
Bemerkung: SekretariatE-Mail
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