Zuständigkeitsfinder
Bauen - Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung - bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch (BauGB) dient der Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne. Eine Veränderungssperre wird von der Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Mit einer Veränderungssperre sollen die mit dem Bebauungsplan verbundenen Zielsetzungen gesichert werden. Ist eine Veränderungssperre beschlossen, so dürfen Bauvorhaben nicht durchgeführt werden, bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und es dürfen keine erheblich oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden. Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre ist zeitlich befristet.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis als untere Bauaufsichtsbehörden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Dienstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Donnerstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Anzahl: 2
Gebühren: nein