Zuständigkeitsfinder
Testament
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages ist dann sinnvoll, wenn größere Werte auf dem Spiel stehen, die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens geregelt werden muss oder eine Verteilung des Nachlasses unter einer Vielzahl gesetzlicher Erben vermieden werden soll.
Ein Testament kann vor einem Notar errichtet werden. Dann spricht man von einem öffentlichen Testament.
Wird das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben, dann handelt es sich um ein eigenhändiges Testament.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Amtsgericht Stadtroda
Postanschrift
Postfach 150
07641 Stadtroda
07641 Stadtroda
Adresse
Schloßstr. 2
07646 Stadtroda
07646 Stadtroda