Zuständigkeitsfinder
Sperrzeit - Spielhallen
Leistungsbeschreibung
In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.
An wen muss ich mich wenden?
Die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Fachlich freigegeben am
14.05.2019
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
07607 Eisenberg
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-541Telefon
036691 70-540Telefon
036691 70-543Fax
036691 70-746Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag: 8:30-12.00 Uhr
Dienstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch: nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag: 8:30-12.00 Uhr
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall werden.