Schulverweigerung

Leistungsbeschreibung

Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein. Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1500 Euro geahndet werden kann. Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Staatliches Schulamt Ostthüringen

Adresse
Hermann-Drechsler-Str. 1
07548 Gera
Telefon
0365 54854-600
Fax
0365 54854-666

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Allgemeine Ordnungsbehörde
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-526
Fax
036691 70-745
Fax
036691 70-713