Kindertageseinrichtungen

Leistungsbeschreibung

In Thüringen hat mit Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes (ThürKitaG) ab dem 1. Januar 2018 jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden.

Auch längere Betreuungszeiten bis zu zwölf Stunden können vereinbart werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Nach der Neuregelung des Kindertageseinrichtungsgesetzes haben alle behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder das Recht, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in allen Kindertageseinrichtungen gefördert zu werden, wenn eine dem Bedarf entsprechende Förderung gewährleistet werden kann.

Kindertageseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind familienunterstützende Einrichtungen, in denen Kinder tagsüber gebildet, erzogen und betreut werden. Sie gliedern sich in:

  • Kinderkrippen für Kinder bis zu drei Jahren,
  • Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt,
  • Kinderhorte für schulpflichtige Kinder bis zum Abschluss der Grundschule,
  • gemeinschaftlich geführte Einrichtungen für Kinder verschiedener Altersgruppen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Saale-Holzland-Kreis

Eltern die nicht in der Lage sind, Kinderbetreuungskosten aus eigenem Einkommen aufzubringen, können diese Gebühren ganz oder teilweise beim Jugendamt beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253

Formulare

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Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
Bankeinzugsermächtigung

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt
Adresse
Goethestraße 10
07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-433
Fax
036691 70-751