Zuständigkeitsfinder
Heimplatz (Kinderheim)
Leistungsbeschreibung
In Kinderheimen finden Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben können, ein Zuhause.
Die Gründe für eine Unterbringung im Kinderheim sind verschieden: der Tod beider Eltern, ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge, Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen bzw. verfügen nicht über die notwendigen pädagogischen Kompetenzen. Dabei wird Heimerziehung als Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung verstanden, in der Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht pädagogisch betreut werden, um sie durch eine Verbindung von Alltagserleben mit Pädagogischen und therapheutischen Angeboten in ihrer Entwicklung zu fördern.
Im Vordergrund stehen die pädagogische Betreuung, die Entwicklung der Persönlichkeit, die schulische Entwicklung, das soziale Zusammenleben und die Gestaltung der Freizeit. Der Ursprung der heutigen Heimerziehung liegt im klassischen Kinderheim, wo Kinder in Wohngruppen betreut werden. Diese Betreuungsform hat sich weiter entwickelt und spezialisiert, indem es darüber hinaus Kinderheime für bestimmte Zielgruppen gibt, die Größe sehr variiert und damit dem bestehenden Hilfebedarf entspricht. Prinzipielles Anliegen der Hilfen zur Erziehung ist die Wiedereingliederung der betreuten Kinder- und Jugendlichen in die Herkunftsfamilie.
Hilfe zur Erziehung, sonstige betreute Wohnform
Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.
Sie soll dabei entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
2. die Erziehung in einer anderern Familie vorbereiten oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf
ein selbständiges Leben vorbereiten.
An wen muss ich mich wenden?
An das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt
Adresse
07607 Eisenberg
Adresse
07607 Eisenberg
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Abweichende Sprechzeiten Jugendamt
Montag nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag 8.30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Donnerstag 8.30-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag nach vorheriger Vereinbarung
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Verkehrsanbindung
Sonstiges
Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.