Sozialhilfe beantragen

Leistungsbeschreibung

Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kön-
nen Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie da-
bei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kultu-
relle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und
erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, je-
doch für einen speziellen Personenkreis.

Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze
(diese Grenze liegt zwischen 66 - 67 Jahren) erreicht haben oder
wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum er-
halten, in dem Sie

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein
und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.


Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuel-
len Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus.

Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab,
dazu zählen:

  • der maßgebende Regelbedarf
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
  • zusätzliche Bedarfe, wie zum Beispiel
  • Mehrbedarfe bei:
  1. Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
    Merkzeichen G, oder
  2. Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine
    besondere Ernährung erforderlich ist
  3. Schwangerschaft
  • Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel
    Erstausstattungen für die Wohnung)
  • Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Sozialamt

Adresse
Schulgasse 15
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-632
Bemerkung: Sekretariat
Fax
036691 70-750
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung nach § 31 SGB XII beim laufenden Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 SGB XII / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII
Folge-Antrag auf Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (HIlfe zum Lebensunterhalt) / nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung)

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Wirtschaftliche Hilfen
Adresse
Schulgasse 15
07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-632
Bemerkung: Sekretariat
Fax
036691 70-750