Führungszeugnis

Leistungsbeschreibung

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Bundeszentralregisters erteilt. Wird die betreffende Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.

In das Führungszeugnis werden bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben aufgenommen. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.

Das Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausgestellt werden.

  • Führungszeugnisse für private Zwecke werden direkt per Post an den Antragsteller gesandt.
  • Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde werden direkt der Behörde übersandt, die Sie im Antrag angegeben haben. Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.
  • Sie können verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3
Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a
Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2
Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis