Zuständigkeitsfinder
Finanzamt
Leistungsbeschreibung
Den 12 Finanzämtern des Freistaates Thüringen obliegt die Festsetzung und Erhebung der Steuern, mit Ausnahme der Gemeindesteuern. Als Landesfinanzbehörden auf Ortsebene sind ihre Aufgabenbereiche nach örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereichen abgegrenzt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit des Finanzamts ist das Bearbeiten von Steuererklärungen von Arbeitnehmern und sonstigen Steuerpflichtigen.
Aus den Angaben in Steuererklärungen und ggf. weiteren vorliegenden Informationen von Arbeitgebern, Krankenkassen, Versicherern u.a., ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, setzt die jeweiligen Steuern fest und erhebt sie. In den Eingangsbereichen der Finanzämtern sind Servicestellen als erste Anlaufstelle für nahezu alle Anliegen eingerichtet. Dort werden beispielsweise Steuererklärungen und Unterlagen entgegengenommen, Lohnsteuerermäßigungsanträge bearbeitet oder allgemeine Auskünfte erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
An das für Sie zuständige Finanzamt.
Wenn Ihnen das zuständige Finanzamt nicht bekannt ist, hilft Ihnen die Suchfunktion des Bürgerservices des Freistaates Thüringen unter folgendem Link weiter. Hier können Sie das für Sie örtlich und sachlich zuständige Finanzamt ermitteln. Beispielsweise geben Sie Ihren Wohnort ein und wählen das Anliegen "Einkommensteuer" aus.
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Finanzamt Jena
Adresse
07743 Jena
Öffnungszeiten
Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch:
0361 57 3626-900
Servicezeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Gebühren: ja