Zuständigkeitsfinder
Fahrerlaubnis - Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
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Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
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Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag: 8:30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 8:30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag: 8:30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag: 8:30 - 12.00 Uhr
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.