Bauen - Bauaufsichtliche Zustimmung beantragen

Leistungsbeschreibung

Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Bauaufsichtsbehörde

Adresse
Schloßgasse 17
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-385
Bemerkung: Sekretariat
Fax
036691 70-748
Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten

Dienstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Donnerstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr

Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)
Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
Baubeschreibung
Baubeginnanzeige nach § 70 Abs. 8 ThürBO
Anlage 05: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis nach § 14 ThürBauVorlVO i. V. m. § 65 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)
Erklärung zum Brandschutznachweis nach § 14 ThürBauVorlVO i. V. m. § 63d Abs. 2 ThürBO
Anlage 07: Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)
Bescheinigung über die Bauausführung hinsichtlich des geprüften Standsicherheitsnachweises / geprüften Brandschutznachweises
Bestätigung über die Bauausführung hinsichtlich des Brandschutznachweises

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