Zuständigkeitsfinder
Ausländerangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Angelegenheiten, die Aufenthalt, Arbeit, Ausbildung, Eheschließung, Familiennachzug, Integration oder auch Ausweisung ausländischer Bürgerinnen und Bürger betreffen, regelt seit 2005 das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
An wen muss ich mich wenden?
Vor Ort zuständige Ausländerbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Dort können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Ausländerbehörde
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-528Telefon
036691 70-529Telefon
036691 70-530Fax
036691 70-745Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag: 8:30-12.00 Uhr
Dienstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch: nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag: 8:30-12.00 Uhr´
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Verkehrsanbindung
Formulare
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.Antrag auf Ausstellung / Verlängerung / Ergänzung / Berichtigung / Int. Reiseausweis für Flüchtlinge / Ausländerpasses / Notreiseausweis / Int. Reiseausweis für Staatenlose / Ausweisersatz
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Antrag auf Verlängerung eines kurzfristigen Aufenthalts / Schengener Visum
Gemeinsame Erklärung über eheliche Lebensgemeinschaft bzw. familiäre Lebensgemeinschaft bzw. lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Weitere Stellen
Adresse
99423 Weimar