Zuständigkeitsfinder
Zukauf konventioneller Zuchttiere für Öko-Betrieb beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und gerne Ihren Tierbestand mit Tieren aus konventioneller Herkunft aufstocken wollen, weil es vergleichbare Tiere in Bio-Qualität nicht auf dem Markt gibt, dann benötigen Sie vor dem Zukauf die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.
Verfahrensablauf
Antragstellung seit 1.01.2022 über die Datenbank OrganicXlivestock
An wen muss ich mich wenden?
Bitte stellen Sie den Antrag online über die Tierdatenbank OrganicXlivestock.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum / Referat 21 / Öko-Kontrolle
Voraussetzungen
Sie müssen über eine Suche in der Datenbank organicxlivestock sicher stellen, dass es im Umkreis von 200km um die Betriebsstätte keine vergleichbaren Tiere in Bioqualität zum Kauf gibt, dann können:
1.) nichtökologisches/nichtbiologisches Geflügel in eine ökologische/biologische Geflügelproduktionseinheit eingestellt werden, sofern die Junghennen für die Eiererzeugung und das Geflügel für die Fleischerzeugung weniger als drei Tage alt ist
oder
2.) zum Aufbau einer Herde oder eines Bestandes Jungtiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Sie müssen unmittelbar nach dem Absetzen gemäß den ökologischen/biologischen Produktionsvorschriften aufgezogen werden. Für den Tag der Einstellung der Tiere in die Herde oder den Bestand gelten außerdem die folgenden Einschränkungen:
a) Rinder, Pferde und Geweihträger müssen weniger als sechs Monate alt sein;
b) Schafe und Ziegen müssen weniger als 60 Tage alt sein;
c) Schweine müssen weniger als 35 kg wiegen.
d) Kaninchen müssen weniger als drei Monate alt sein.
oder
3.) zur Erneuerung einer Herde oder eines Bestands nichtökologische/nichtbiologische ausgewachsene männliche und nullipare (noch nicht geborene) weibliche Tiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Sie sind anschließend gemäß den ökologischen/biologischen Produktionsvorschriften aufzuziehen. Darüber hinaus wird die Zahl der weiblichen Tiere pro Jahr wie folgt begrenzt:
a) bis maximal 10 % des Bestands an ausgewachsenen Pferden oder Rindern und 20 % des Bestands an ausgewachsenen Schweinen, Schafen, Ziegen, Kaninchen oder Geweihträgern können eingesetzt werden;
b) bei kleineren Einheiten wird eine solche Bestands-/Herdenerneuerung auf maximal ein Tier pro Jahr begrenzt.
-diese Prozentsätze können auf bis zu 40% angehoben werden, wenn die Tierhaltung erheblich vergrößert wurde oder eine Rasse durch eine andere ersetzt wird oder ein neuer Zweig der Tierproduktion gegründet wurde. Die Tiere müssen jederzeit identifizierbar sein oder in der Umstellungszeit getrennt von den ökologischen/biologischen Tieren gehalten werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Über Datenbank ausgefüllter Hauptantrag (zum Nachweis der erfolgten Umkreissuche)
- Fallindividuell bspw. Stellungnahme Tierarzt zum Enthornungsstand etc.
Welche Gebühren fallen an?
Der Bescheid ist kostenpflichtig; 75 € nach Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist zu beachten. Tiere können erst nach Bescheidung zugekauft werden.
Bearbeitungsdauer
4 bis 8 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Alle Informationen ab 01.01.2022 in folgender Tierdatenbank: OrganicXlivestock
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
24.11.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
07743 Jena
Mitarbeiter*innen
Referatsbereich Ökolandbau
Telefon
+49 361 574041-447- Bundesland Thüringen:
- Ausnahmegenehmigung Eingriff an Öko-Tieren beantragen
- Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut/nichtökologischen Pflanzkartoffeln beantragen
- Ausnahmegenehmigung synthetische Vitamine im Öko-Landbau füttern beantragen
- Landwirtschaftliche Fläche rückwirkend für Ökolandbau anerkennen
- Zukauf konventioneller Zuchttiere für Öko-Betrieb beantragen
Weitere Stellen
Postanschrift
07702 Jena