Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nah- und Fernverkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.

Sie können eine Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr in Höhe von 80 Prozent des zuletzt festgesetzten Erstattungsbetrages (Schlusszahlung) erhalten. Die Vorauszahlung wird zur Hälfte am 15. Juli und 15. November ausgezahlt.

Wurden von Seiten des Bundesverwaltungsamtes bereits Erstattungen erhalten, können Anträge auf Vorauszahlung stellen:

  • Verkehrsunternehmen,
  • Verkehrsverbünde und
  • Nahverkehrsorganisationen.

Wenn Sie von Landeserstattung auf Bundeserstattung gewechselt haben, können Sie im Ausnahmefall eine Vorauszahlung auf Grundlage Ihres letzten Schlusszahlungsbescheides erhalten.

Sie können keine Abschlagszahlungen erhalten.

Sie müssen die Vorauszahlungen zurückzahlen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht einreichen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat VM II 4

Adresse
50728 Köln, Stadt
Telefon
+49 228 9935825776
Fax
+49 228 99103585100
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr