Zuständigkeitsfinder
Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut/nichtökologischen Pflanzkartoffeln beantragen
Leistungsbeschreibung
Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Öko-Saatgut bzw. Öko-Pflanzkartoffeln kann die Behörde (TLLLR) zu Forschungszwecken, im Rahmen kleiner Feldversuche oder Sortenerhaltung bzw. Produktinnovation die Genehmigung zur Verwendung konventionellen Saatguts erteilen. Voraussetzung dafür ist, dass kein ökologisches Saatgut zur Verfügung steht. Es muss von Ihrem Betrieb über die Datenbank organicXseeds.de nachgewiesen werden, dass kein ökologisches Saatgut zur Verfügung steht. Die Anträge müssen über die für Ihren Betrieb zuständige private Ökokontrollstelle eingereicht werden. Ihre Kontrollstelle prüft die Plausibilität des Antrags und leitet diesen an die Behörde weiter. Die Bearbeitungszeit beträgt 2-4 Wochen. Anträge müssen vor Aussaat gestellt werden.
Verfahrensablauf
- Betrieb recherchiert die Verfügbarkeit von ökologischem Saatgut bzw. nichtökologischen Pflanzkartoffeln auf organicxseeds.de
- Bei Nichtverfügbarkeit von ÖkoSaatgut und Nichtverfügbarkeit von passenden anderen Sorten der gewünschten Art à Ausfüllen des Antrags zur Genehmigung konventionellen Saatguts zu Versuchszwecken, Forschung, Sortenerhalt, Produktinnovation
- Alle Angaben im Antrag ausfüllen und an zuständige private Kontrollstelle weiterleiten
- Kontrollstelle prüft Antrag auf Plausibilität und leitet diesen an TLLLR weiter
- TLLLR prüft Angaben und Genehmigung des Antrags
- Bescheiderstellung durch TLLLR
An wen muss ich mich wenden?
Entgegennahme der Anträge: Für Ihren Betrieb zuständige Ökokontrollstelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat21 – Futtermittel und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz oeko@tlllr.thueringen.de
Telefon: 03641 574041-162 oder 03641 574041-179
Zuständige Stelle
Entgegennahme der Anträge: Für Ihren Betrieb zuständige Ökokontrollstelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat21 – Futtermittel und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz oeko@tlllr.thueringen.de
Telefon: 03641 574041-162 oder 03641 574041-179
Voraussetzungen
- Nichtverfügbarkeit von ökologischem Saatgut nachgewiesen
- Nur Saatgut zu Forschungszwecken, kleine Feldversuche, Sortenerhalt bzw. Produktinformation und
- Nichtökologische Pflanzkartoffeln in bestimmten Zeitraum nicht verfügbar (1.10 -31.01.)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag gemäß Rechtsgrundlage vollständig ausgefüllt
- Nachweise über Nichtverfügbarkeit aus der Datenbank www.organicxseeds.de
Welche Gebühren fallen an?
Ggf. Höhe der Förderleistungen eintragen
Thüringen:
75 € gemäß 5.11.1.5 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
Welche Fristen muss ich beachten?
- Vor Aussaat beantragen
- i.d.R. gilt Ausnahmegenehmigung für eine Saison, bei Forschungsprojekten ggf. für die Dauer des Projektes
- Widerspruchsfrist 1 Monat
Bearbeitungsdauer
2-4 Woche
Rechtsgrundlage
Anhang II Teil I Nummer 1.8.5.1. d) der VO (EU) 2018/848 geändert durch 2020/1794 am 16.09.2020 (Öko-VO)
Ökolandbaugesetz (ÖLG), Öko-Kontrollstellen Zulassungsverordnung (Öko-KontrollStZulV)
Rechtsbehelf
Thüringen:
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Naumburger Str. 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Anträge / Formulare
Antrag Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut/nichtökologischen Pflanzkartoffeln
- Schriftform möglich : ja
- Email möglich: ja
- Persönliches Erscheinen möglich: ja
Unterstützende Institutionen
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Fachlich freigegeben am
29.04.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
07743 Jena
Mitarbeiter*innen
Referatsbereich Ökolandbau
Telefon
+49 361 574041-447- Bundesland Thüringen:
- Ausnahmegenehmigung Eingriff an Öko-Tieren beantragen
- Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut/nichtökologischen Pflanzkartoffeln beantragen
- Ausnahmegenehmigung synthetische Vitamine im Öko-Landbau füttern beantragen
- Landwirtschaftliche Fläche rückwirkend für Ökolandbau anerkennen
- Zukauf konventioneller Zuchttiere für Öko-Betrieb beantragen