Fischerei Elektrofischerei (Fischfang mit Elektrizität) - Genehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Heute nutzen Wissenschaftler, Fischer und Angler moderne Methoden wie das Elektrofischen zur Untersuchung von Fischbeständen. Die Elektrofischerei zählt wegen der betäubenden Wirkung zu den verbotenen Fangmethoden. Sie darf deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen und in begründeten Ausnahmefällen nach Genehmigung durch die Oberste Fischereibehörde angewandt werden.

In Thüringen ist diese Behörde das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 54 - Forst, Jagd- und Fischereipolitik

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Telefon
+49 361 5741110000
Bemerkung: Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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