Steuerberatungsgesellschaft - Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer. Es besteht eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Steuerberaterkammer.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Thüringen

Steuerberaterkammer Thüringen

Adresse
Kartäuserstraße 27a
99084 Erfurt

Postanschrift
Postfach 800 217
99028 Erfurt
Telefon
0361 57692-0
Fax
0361 57692-19
DE-Mail
info@stbk-thueringen.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 14:30 Uhr

Verkehrsanbindung
Linie 2 zur EGA
Parkplätze
Parkplatz
links neben der Kammergeschäftsstelle
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Formulare

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Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft - (Thüringen)