Zuständigkeitsfinder
Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister erhalten
Leistungsbeschreibung
Das Zentrale Fahrzeugregister ist eines der vier zentralen Register, die das Kraftfahrtbundesamt führt.
Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, kann aus dem Fahrzeugregister eine Halterauskunft erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Auskunft ist schriftlich von der Auskunft ersuchenden Person zu beantragen, unter Angabe
- der bekannten Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrzeughersteller) und/oder
- der Personalien des Halters
- Darlegung des Sachverhalts (ggf. Angabe des Tat- oder Schadenstag).
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Informationen hierzu erteilt die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-0Bemerkung: Servicecenter Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Fax
036691 70-760Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.