Kleinstunternehmen der Grundversorgung – Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Förderprogramms KLUG können Sie eine Förderung zur Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Einrichtung- und Ausstattung) beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich.

Was wird gefördert?

Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte.

Einige Beispiele für langlebige Wirtschaftsgüter im Sinne der Fördermaßnahme sind:

  • Ladeneinrichtungen,
  • Verkaufstresen,
  • Registrierkassen,
  • Kühlzellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

PORTIA Servicehotline

Adresse
Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda
Telefon
+49 361 574013-333
Öffnungszeiten

Servicezeiten

Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Weitere Stellen