Revitalisierung von Brachflächen – Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Unterstützung für die Wiederherstellung von Brachflächen benötigen, dann können Sie für entsprechende Maßnahmen eine Förderung beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
 
Was wird gefördert?

  • Abriss und Entsiegelung einschließlich Entsorgung
  • Folgenutzung
  • Grunderwerb

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen

Adresse
Burgstraße 5
07545 Gera
Bemerkung: Zweigstelle Gera
Telefon
+49 361 574065-101
Fax
+49 361 574164-333

Mitarbeiter*innen

Infotelefon Landentwicklung
Telefon
+49 361 574062-999
Zuständig für

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Adresse
Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda
Telefon
+49 361 574013-333