Dem Ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen - Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Um Ihre Region für Radfahrende und Wanderende attraktiver zu machen, können Sie eine Förderung für eine ländliche Infrastrukturmaßnahmen beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

  • Feldwege und Verbindungswege im Sinne der Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung ländlicher Wege
  • Ländliche Straßen der Entwurfsklasse 4
  • Einrichtungen der touristischen Infrastruktur

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen

Adresse
Burgstraße 5
07545 Gera
Bemerkung: Zweigstelle Gera
Telefon
+49 361 574065-101
Fax
+49 361 574164-333

Mitarbeiter*innen

Infotelefon Landentwicklung
Telefon
+49 361 574062-999
Zuständig für

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Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda
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+49 361 574013-333