Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden - Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für ein Gemeindliches Entwicklungskonzept erhalten. Diese müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 %, (maximal 50.000 EUR in sieben Jahren). Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

Die Erarbeitung von Plänen zur kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten (GEK)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen

Adresse
Burgstraße 5
07545 Gera
Bemerkung: Zweigstelle Gera
Telefon
+49 361 574065-101
Fax
+49 361 574164-333

Mitarbeiter*innen

Infotelefon Landentwicklung
Telefon
+49 361 574062-999
Zuständig für

Weitere Stellen

PORTIA Servicehotline
Adresse
Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda
Telefon
+49 361 574013-333