Wiederbepflanzungsrechte beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Weinflächen gerodet werden, entstehen automatisch Wiederbepflanzungsrechte. Es können entweder die gleichen Flächen mit Wein bepflanzt werden, dann muss kein Antrag gestellt werden. Sollen aber andere Flächen innerhalb des Betriebes bepflanzt werden, so muss das genehmigt werden. In diesem Fall muss ein Antrag ans Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) gestellt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing

Adresse
Am Burgblick 23
07641 Stadtroda
Bemerkung: Zweigstelle Stadtroda
Telefon
+49 361574062 999
Fax
+49 361574062 699