Vollstreckungsbehörden nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz

Leistungsbeschreibung

Verwaltungsakte, mit denen eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird, werden durch die Vollstreckungsbehörden nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) und der Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Vollstreckungsbehörden und des Kostenbeitrags (VollstrBehBestV) vollstreckt. Diese sind auch für die Vollstreckung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts nach der Thüringer Verordnung über die Beitreibung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zuständig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Finanzen/ Beteiligungsmanagement

Adresse
Im Schloß
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-277
Fax
036691 70-744
Öffnungszeiten

Montag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 17:30 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein

Parkplatz
Anzahl: 6
Gebühren: nein

Sonstiges

Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-760