Wildvögel – Aufnahme und Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Tiere

Leistungsbeschreibung

Nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften ist es erlaubt, verletzte, hilflose oder kranke Vögel aufzunehmen und sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbstständig erhalten können.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind Vögel, bei denen das Jagdrecht Anwendung findet und diese damit der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten unterliegen. Hierzu gehören folgende Vogelarten:

  • Graureiher,
  • Höckerschwan,
  • Blässhuhn,
  • alle heimischen Greifvögel (einschließlich Falken),
  • alle heimischen Gänse und Enten,
  • Elstern, Rabenkrähen und Kolkraben.

Alle Eulen und sonstigen Kleinvögel (Singvögel, Spechte, Mauersegler) unterliegen nicht dem Jagdrecht.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Schloßgasse 17
07607 Eisenberg
Telefon
036691 115
Fax
036691 70-716