Radioaktive Stoffe: Bestand - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit radioaktiven Stoffen umgehen, müssen Sie der zuständigen Stelle den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertzeiten von mehr als 100 Tagen einmal jährlich mitteilen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera
Telefon
+49 361 57-38210
Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Mitteilung des Bestands an radioaktiven Stoffen mit einer Halbwertszeit von mehr als 100 Tagen gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV