Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle - Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Um Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten zu dürfen, ist eine staatliche Anerkennung erforderlich, welche vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) durch Bescheid erteilt wird.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Referat 40

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt
Telefon
0361 57351-1000
Fax
0361 573251-1888