Zuständigkeitsfinder
Raumbeobachtung
Leistungsbeschreibung
Aufgaben der Raumbeobachtung sind die Bestandsaufnahme der räumlichen und zeitlichen Entwicklung raumbedeutsamer Maßnahmen und Planungen in Thüringen und das Aufzeigen von Entwicklungstendenzen.
Über die Ergebnisse der Raumbeobachtung unterrichtet die Landesregierung den Landtag einmal innerhalb von fünf Jahren in Form eines Landesentwicklungsberichtes.
Über die Ergebnisse der Raumbeobachtung unterrichtet die Landesregierung den Landtag einmal innerhalb von fünf Jahren in Form eines Landesentwicklungsberichtes.
An wen muss ich mich wenden?
Die Raumbeobachtung obliegt, je nach Aufgabe, sowohl der obersten als auch der oberen Landesplanungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)