Zuständigkeitsfinder
Vereine
Leistungsbeschreibung
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.
Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht. Dort erhalten Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.
Was sollte ich noch wissen?
Einen Steuerwegweiser für Vereine finden Sie auf auf der Website des Thüringer Finanzministeriums.
Spezielle Hinweise für Landkreis Saale-Holzland-Kreis
Für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises ist es möglich, dass schuliche Einrichtungen und Räume von Vereinen angemietet werden können. Hierfür nutzen Sie bitte die verfügbaren Formulare. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Gebäude- und Liegenschaftsmanagement des Landratsamtes.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Amtsgericht Stadtroda
Postanschrift
Postfach 150
07641 Stadtroda
07641 Stadtroda
Adresse
Schloßstr. 2
07646 Stadtroda
07646 Stadtroda