Zuständigkeitsfinder
Personalausweis Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Personalausweis-Statusabfrage zur Verfügung (siehe ggf. unter "Online-Verfahren"). Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Personalausweis fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Hinweis: Nachdem im Rahmen der Abholung der Erhalt des PIN-Briefs zu erklären ist, sollte zunächst der Erhalt des PIN-Briefs abgewartet werden.
Verfahrensablauf
Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Ausweis zu erstellen.
Der Antragsteller wird informiert, sobald der Ausweis bei der Personalausweisbehörde zur Abholung bereit liegt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Bearbeitungsdauer
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
05.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Bürgel
Adresse
07616 Bürgel