Unterschriften beglaubigen lassen

Leistungsbeschreibung

Unterschriften und Handzeichen können grundsätzlich von den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und von den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts amtlich beglaubigt werden, wenn

  • das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder
  • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle

vorzulegen ist.

Die Unterschrift oder die Anerkennung einer von der antragstellenden Person bereits vollzogenen Unterschrift soll in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden.

Unterschriften und Handzeichen dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie:

  • der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel privatrechtliche Verträge)
  • ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253