Registrierung oder Zulassung nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für Landwirte beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie sind ein Landwirt und erzeugen Futtermittel (z.B. Grünfutter, Silage, Heu, Getreide, Ölsaaten, Leguminosen), die Sie ggf. im eigenen Betrieb an lebensmittelliefernde Tiere (auch Pferde) verfüttern und/oder die erzeugten Futtermittel an Dritte (Landwirte, Landhandel, Tierhalter) abgeben (als Abgabe gilt Verkauf, Verschenken, Tauschen usw.)

Sie sind ein Landwirt und stellen hofeigene Futtermischungen her. Sie verwenden hierzu selbst erzeugte Futtermittel, zugekaufte Einzelfuttermittel (z.B. Sojaschrot, Rapskuchen) und/oder Mischfuttermittel (z.B. Milchleistungsfutter, Mineralfutter, Ergänzungsfuttermittel).

Sie sind ein Landwirt und verwenden der beim Silieren ein Siliermittel.

Sie sind ein Landwirt, der in seine hofeigene Futtermischung Zusatzstoffe (z.B. Harnstoff) oder Vormischungen, die Zusatzstoffe enthalten, einmischt. Dann benötigen Sie eine Registrierung nach Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung.

Ein Landwirt, der Kokzidiostatika (Mittel gegen Kokzidiose), Histomonostatika (Mittel gegen Protozoen => Einzeller) oder Vormischungen mit diesen Zusatzstoffen in hofeigene Futtermittel einmischt, benötigt eine Zulassung.

Für Landwirte aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) in Jena einzureichen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)