Zuständigkeitsfinder
Registrierung oder Zulassung nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für Landwirte beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie sind ein Landwirt und erzeugen Futtermittel (z.B. Grünfutter, Silage, Heu, Getreide, Ölsaaten, Leguminosen), die Sie ggf. im eigenen Betrieb an lebensmittelliefernde Tiere (auch Pferde) verfüttern und/oder die erzeugten Futtermittel an Dritte (Landwirte, Landhandel, Tierhalter) abgeben (als Abgabe gilt Verkauf, Verschenken, Tauschen usw.)
Sie sind ein Landwirt und stellen hofeigene Futtermischungen her. Sie verwenden hierzu selbst erzeugte Futtermittel, zugekaufte Einzelfuttermittel (z.B. Sojaschrot, Rapskuchen) und/oder Mischfuttermittel (z.B. Milchleistungsfutter, Mineralfutter, Ergänzungsfuttermittel).
Sie sind ein Landwirt und verwenden der beim Silieren ein Siliermittel.
Sie sind ein Landwirt, der in seine hofeigene Futtermischung Zusatzstoffe (z.B. Harnstoff) oder Vormischungen, die Zusatzstoffe enthalten, einmischt. Dann benötigen Sie eine Registrierung nach Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung.
Ein Landwirt, der Kokzidiostatika (Mittel gegen Kokzidiose), Histomonostatika (Mittel gegen Protozoen => Einzeller) oder Vormischungen mit diesen Zusatzstoffen in hofeigene Futtermittel einmischt, benötigt eine Zulassung.
Für Landwirte aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) in Jena einzureichen.
Verfahrensablauf
- das vollständige ausgefüllte Formular wird beim Fachbereich Futtermittel des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Referat 21 per E-Mail, Fax oder postalisch eingereicht. Nach vorheriger Terminabsprache ist auch ein Ausfüllen des Antragsformulars am Standort des TLLLR in Jena möglich. Anschließend erfolgt die Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit ergeht die Registrierung an den Antragsteller.
Bei einer Zulassung erfolgt vorab eine Kontrolle vor Ort. Erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen, erhalten Sie die Zulassung.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 21 – Futtermittel- und Marküberwachung, Düngung und Bodenschutz
futtermittel@tlllr.thueringen.de
+49 (0) 361 574041-357
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 21 – Futtermittel- und Marküberwachung, Düngung und Bodenschutz
futtermittel@tlllr.thueringen.de
+49 (0) 361 574041-357
Voraussetzungen
- Sie betreiben eine Landwirtschaft.
Die Abgabe des Antrages hat für jeden Betrieb und jede Betriebsstätte des Unternehmens, der in einer Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe tätig ist, gesondert zu erfolgen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefüllter Antrag des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Welche Gebühren fallen an?
Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) vom 3. Dezember 2001 i.d.g.F.
und
Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) vom 9. September 2006 i.d.g.F.
Bearbeitungsdauer
2 – 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Naumburger Str. 98, 07743 Jena schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Anträge / Formulare
Schriftform möglich: ja
Email möglich: ja
Persönliches Erscheinen möglich: ja
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum– Referat 21
Fachlich freigegeben am
17.05.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
Mitarbeiter*innen
Referatsbereich Futtermittelüberwachung
Telefon
+49 361 574041-357- Thüringen:
- Futtermittelkontrolle
- Registrierung oder Zulassung für Selbstmischer beantragen
- Registrierung oder Zulassung nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für Landwirte beantragen
- Registrierung, Zulassung oder Anzeige für Futtermittelunternehmen nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für gewerbliche Unternehmen
- Registrierung, Zulassung oder Anzeige nach Futtermittelverordnung
- Zulassung für das Herstellen von Mischfuttermitteln mit Einzelfuttermitteln aus tierischen Bestandteilen beantragen
- Zulassung zur Verwendung und Lagerung von Mischfuttermitteln gemäß VO (EG) Nr. 999-2001 beantragen