Zuständigkeitsfinder
Registrierung von Unternehmen gemäß Art. 65 der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Leistungsbeschreibung
Registrierung nach Art. 65 der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Gemäß Artikel 65 der Pflanzengesundheitsverordnung gilt die Registrierungspflicht für Unternehmer, die eine der folgenden Tätigkeiten ausüben:
- Verbringung von pflanzenpasspflichtiger Ware innerhalb der EU
- Ausstellen von Pflanzenpässen (ermächtigter Unternehmer)
- Import von pflanzengesundheitszeugnis- oder passpflichtigen Waren aus Drittländern
- Export von Waren, die gemäß den Anforderungen des Drittlandes ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigen
- Herstellung, Reparatur und Behandlung von Holz nach ISPM 15
- Anbringen von Markierungen nach ISPM 15 (ermächtigte Unternehmer)
- Erzeugung und/oder Handel von Anbaumaterial (§3 AGOZV)
- Ursprungskennzeichnung von Verpackungen für Kartoffeln und Zitrusfrüchte
- Bereitstellung von Informationen für Reisende und für Kunden von Transportunternehmern (Seehäfen, Flughäfen, intern. Transportunternehmer)
Verfahrensablauf
- Der Antragsteller bittet beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 23, Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt um Aufnahme in das amtliche Register.
- Die dazu benötigten Formulare sind unter https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/thueringen/pflanzengesundheit/formulare eingestellt. Je nach Registrierzweck werden die benötigten Formulare ausgewählt, vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post zu übermitteln.
- Die zuständige Behörde prüft die Antragsunterlagen, führt ggf. notwendige Kontrollen durch und erlässt einen Registrierungsbescheid.
Für Thüringen:
Kontaktaufnahme zum Bearbeiter ist unter pflanzengesundheit@tlllr.thueringen.de möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen
Anfragen zu den Anträgen sind über pflanzengesundheit@tlllr.thüringen möglich.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Registrierung ist das Vorliegen der Registrierungspflicht sowie vollständige Antragsunterlagen. Unter Umständen kommen noch notwendige Kontrollen dazu.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Angaben werden für das Ausfüllen des Online- Formulars benötigt:
- Adressen Antragsteller / verantwortliche Personen
- Angaben zur beabsichtigten registrierpflichtigen Tätigkeit
- Angaben zum Unternehmen, sofern relevant
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren entsprechend ThürVerwKostOMIL, abhängig von den beantragten Leistungen. Die Registrierungsgebühr ohne Kontrollen beträgt 50,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Widerspruchsfrist gegen einen Bescheid beträgt 1 Monat.
Bearbeitungsdauer
Im Normalfall wird der Registrierungsantrag innerhalb einer Woche nach Eingang bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Über die Registrierung entscheidet die zuständige Behörde nach Prüfung der Rechtslage und nach Vorlage aller erforderlichen Angaben und Unterlagen.
Anträge / Formulare
Formularbezeichnungen:
- Grundantrag
- Anlage weitere Betriebsstätten
- Anlage Lageplan
- Anlage Import aus Nicht-EU-Staaten
- Anlage Pflanzenpass
- Anlage Export in Nicht-EU-Staaten
- Anlage Anbaumaterial
- Onlineverfahren möglich: /nein
- Schriftform erforderlich: ja/
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 23
Fachlich freigegeben am
24.02.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Adresse
99090 Erfurt