Schutz vor nichtionisierender Strahlung - Überprüfung von Anlagen - Bekanntgabe als Prüfstelle

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Behörde hat die Einhaltung der Bestimmungen beim Betreiben von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen außerhalb der Medizin, auch gewerbliche Anwendung genannt (z.B. Solarien), zu überwachen.

Im Rahmen dieser Überwachung kann die zuständige Behörde auch anordnen, dass eine Anlage von einer Stelle überprüft wird, die erforderliche Messungen durchführen kann. Wenn Sie Prüfungen von Solaranlagen und vergleichbaren Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Mensch anbieten möchten, bedarf das einer Bekanntgabe Ihrer Einrichtung als Prüfstelle.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 900 354
99106 Erfurt
Telefon
0361 57381-1000
Fax
0361 57381-1800
Verkehrsanbindung
1
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 8
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Gebäudezugänge