Zuständigkeitsfinder
Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal Erteilung für Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen (§ 31 Abs. 1 Gewerbeordnung)
Leistungsbeschreibung
Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen, die die Bundesflagge führen.
An wen muss ich mich wenden?
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei
Grüner Deich 1
20097 Hamburg
Tel.: +49 40 4286-67615
Fax.: +49 40 4286-6760
E-Mail: waffenbehoerde@polizei.hamburg.de
Öffnungszeiten:
Mo 07:00 - 16:00 Uhr
Di 07:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 07:00 - 16:00 Uhr
Fr geschlossen
Zuständige Stelle
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei
Grüner Deich 1
20097 Hamburg
Voraussetzungen
- Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassung = Gewerberechtliche Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gem. § 31 Gewerbeordnung (siehe weiterführende Informationen)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 28a Waffengesetz (= Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Personal auf Seeschiffen)
- Geschäftsführer: Personalausweis, bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
- Mitarbeiter: Kopie Personalausweis, Arbeitsvertrag in Kopie, bei ausl. Mitarbeitern außerdem noch Führungszeugnis
- Nachweis über die bestehende Waffensachkundeprüfung des Geschäftsführers, bzw. des Unternehmers (nicht die gewerberechtliche Sachkundeprüfung der Handelskammer) und seiner Mitarbeiter
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung am deutschen Firmensitz und Aufbewahrungskonzept an Bord
Welche Gebühren fallen an?
je nach Aufwand des Einzelfalles
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
18.01.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)