Abfälle anzeigen von abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten

Leistungsbeschreibung

Als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Wenn Sie diese Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen durchführen und von der Erlaubnispflicht befreit sind (zum Beispiel wirtschaftliche Unternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, EMAS-Betriebe), müssen Sie Ihre Tätigkeit ebenfalls anzeigen und dieser Anzeige zusätzliche Unterlagen beifügen.

Haben Sie Ihre Tätigkeit bereits angezeigt und Ihre Angaben haben sich wesentlich geändert, so müssen Sie die Anzeige erneut erstatten.

Die Anzeigepflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Abfallordnung, Immissionsschutz-/ Chemikalienrecht

Adresse
Schloßgasse 17
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Fax
036691 70-716
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen nach § 53 KrWG
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG