Vollstreckungsbehörden nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz

Leistungsbeschreibung

Verwaltungsakte, mit denen eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird, werden durch die Vollstreckungsbehörden nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) und der Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Vollstreckungsbehörden und des Kostenbeitrags (VollstrBehBestV) vollstreckt. Diese sind auch für die Vollstreckung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts nach der Thüringer Verordnung über die Beitreibung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zuständig.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Klärung von Anfragen im Rahmen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens (u.a. zu Bankkonten u.a. Pfändungsmaßnahmen der Stadtverwaltung Erfurt)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Vollstreckung

Besucheranschrift
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:30 Dienstag 09:00 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Mittwoch 09:00 - 11:30 Donnerstag 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:00 Freitag 09:00 - 11:30
Verkehrsanbindung
3, 4, 6