Katastrophenschutz

Leistungsbeschreibung

Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.

Aufgabenträger sind

  • die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
  • das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes

Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.

Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.

Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.

Technisches Hilfswerk (THW - Landesverband Sachsen, Thüringen)Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Die Mitarbeiter sind unter anderem Ansprechpartner in Fragen der Abrechnung der kosten- und gebührenpflichtigen Leistungen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und für die Widerspruchsbearbeitung für Kosten- und Gebührenbescheide.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Besucheranschrift
St.-Florian-Straße 4
99092 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Mittwoch 08:30 - 12:00 Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Freitag 08:30 - 12:00
Verkehrsanbindung
90