Zuständigkeitsfinder
Katastrophenschutz
Leistungsbeschreibung
Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.
Aufgabenträger sind
- die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
- das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes
Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.
Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.
Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.
Die Mitarbeiter sind unter anderem Ansprechpartner in Fragen der Abrechnung der kosten- und gebührenpflichtigen Leistungen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und für die Widerspruchsbearbeitung für Kosten- und Gebührenbescheide.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Gesetzliche Grundlagen:
ThürKO, ThürLHO, ThürBKG, ThürVwVfG, FwGebSEF, GVSGebS, ThürKAG, ThürRettG
Bemerkungen
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Brandschutz und zum Hochwasserschutz.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Innenministerium
Fachlich freigegeben am
10.05.2011
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Besucheranschrift
99092 Erfurt