Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör

Leistungsbeschreibung

Sprengzubehör wie Zündmaschinen und Zündleitungen unterliegen nur nationalen Regelungen und können nach Prüfung zugelassen werden oder es kann eine Ausnahme für einen beschränkten Anwendungsfall ausgesprochen werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM)

Adresse
Unter den Eichen 87
12205 Berlin, Stadt
Telefon
030 8104-0
Fax
030 8112029