Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition

Leistungsbeschreibung

Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM)

Adresse
Unter den Eichen 87
12205 Berlin, Stadt
Telefon
030 8104-0
Fax
030 8112029