Kraftfahrzeugkennzeichen - rotes Oldtimerkennzeichen 07 (älter als 30 Jahre) beantragen

Leistungsbeschreibung

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung). Diese Fahrzeuge dürfen nur zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen, benötigen Sie hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. Eine private oder gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen, um als Oldtimerfahrzeug zugelassen zu werden:

  • erstmals vor mindestens 30 Jahren zugelassen
  • Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt (ab Erstzulassungsdatum) sein.

Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (Oldtimerveranstaltungen) können rote Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden.

Oldtimerkennzeichen ("H-Kennzeichen") können auf Antrag für ein Fahrzeug zugeteilt werden, für das ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Oldtimer-Gutachten) positiv abgeschlossen ist.

Ab dem 01.10.2017 kann das Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen unzulässig sind. In diesen Fällen wird eine Umkennzeichnung auf eine kürzere Erkennungsnummer erforderlich.

Diese Änderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Eine Zulassung bzw. Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Kfz-Angelegenheiten bestehen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kfz-Angelegenheiten

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 17:00 Mittwoch 09:00 - 12:30 Donnerstag 09:00 - 17:00 Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
1, 3, 4, 5, 6

2

9, 51, 60

52, 61, 155, 234/235

Mitarbeiter*innen

Information Bürgeramt

Formulare

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