Kraftfahrzeugkennzeichen - Oldtimerkennzeichen H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen

Leistungsbeschreibung

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung). Diese Fahrzeuge dürfen nur zur Darstellung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und für private Zwecke verwendet werden, eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

Voraussetzungen, um als Oldtimerfahrzeug zugelassen zu werden:

  • erstmals vor mindestens 30 Jahren zugelassen
  • Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt (ab Erstzulassungsdatum) sein.

Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (Oldtimerveranstaltungen) können rote Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden.

Oldtimerkennzeichen ("H-Kennzeichen") können auf Antrag für ein Fahrzeug zugeteilt werden, für das ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Oldtimer-Gutachten) positiv abgeschlossen ist.

Ab dem 01.10.2017 kann das Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen unzulässig sind. In diesen Fällen wird eine Umkennzeichnung auf eine kürzere Erkennungsnummer erforderlich.

Diese Änderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Eine Zulassung bzw. Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Kfz-Angelegenheiten bestehen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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