Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen für alle kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen eine Onlinevormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Verfahrensablauf Onlinevormerkung:
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung sollten Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vorlegen. Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle vorbehalten.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte dem Reservierungsportal. Die Gebühr zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Reservierungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest. Bitte beachten Sie die Ablauffristen auf der Bestätigung der Reservierung.
Anträge / Formulare
keine
Was sollte ich noch wissen?
Kennzeichen werden von der zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt. Sie erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern bzw Folien.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
07.03.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kfz-Angelegenheiten
Adresse
99084 Erfurt
Adresse
Öffnungszeiten
Verkehrsanbindung
Mitarbeiter*innen
Information Bürgeramt
Telefon
0361 655-5444- kreisfreie Stadt Erfurt:
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