Wohnungsbau Fördermittel für Mietwohnungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dafür steht Ihnen das Förderprogramm nach der „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025“ zur Verfügung. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt über eine Programmanmeldung.  

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Beratung von Bauherren und Investoren über mögliche Bauflächen für den Wohnungsbau auf der Grundlage der vorbereitenden Bauleitplanung, Informationen zum Baulückenkataster

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bereich Räumliche Stadtentwicklung

Adresse
Warsbergstraße 3
99092 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
2, 4