Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens bei besonderen Verhältnissen)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil besondere Verhältnisse dies zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens erfordern, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen

Adresse
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
0361 573831-000
Fax
0361 573831-062
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG)