Radioaktive Stoffe: Beförderung als freigestellte Versandstücke

Leistungsbeschreibung

Radioaktive Stoffe dürfen unter bestimmten Voraussetzungen als freigestellte Versandstücke befördert werden. Freigestellt sind Versandstücke z. B. dann, wenn sie radioaktive Stoffe in begrenzten Mengen enthalten, das heißt die Aktivität je Versandstück die in Spalte 4 der Tabelle 2.2.7.7.1.2.1 ADR aufgeführten Grenzwerte - unter Beachtung der Summenformel - nicht übersteigt (UN 2910).

Eine Anzeige gegenüber der Behörde ist bei Einhaltung der Voraussetzungen nicht erforderlich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

Adresse
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon
+49 361 573831-000
Fax
+49 361 573831-062
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Gebäudezugänge

Formulare

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Radioaktive Stoffe: Beförderung als freigestellte Versandstücke