Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Leistungsbeschreibung

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • Zulassung
  • Zustimmung
  • Eignungsfeststellung

zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöllageranlagen, Tankstellen)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Keine zuständige Stelle gefunden